Plagiaat blijft probleem

Nieuws | de redactie
8 maart 2011 | De plagiaatkwestie rond de dissertatie van oud-minister Zu Guttenberg is nog lang niet over. De ‘Forschungsgemeinschaft’ in Duitsland maakt bekend dat zij recent twee hoogleraren een ernstige reprimande heeft gegeven. Om geld te krijgen voor een onderzoeksplan hadden zij stiekem werk van anderen aangehaald.

In een verklaring licht de ‘NWO’ van de oosterburen debeslissing en haar achtergronden als volgt toe:

‘Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht ein weiteresMal Konsequenzen aus dem wissenschaftlichen Fehlverhalten vonAntragstellern. Der Hauptausschuss von Deutschlands zentralerForschungsförderorganisation sprach auf seiner Sitzung am 3.Februar 2011 in Bonn eine “schriftliche Rüge” gegen zweiProfessoren aus. Die beiden Wissenschaftler hatten in einemgemeinsamen Förderantrag umfangreiche Passagen aus einer Arbeiteines anderen Wissenschaftlers übernommen, ohne dies kenntlich zumachen. Dies stellt nach Auffassung des Hauptausschusses einPlagiat und damit ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar. Mitseiner Rüge folgte der Hauptausschuss einer Empfehlung desDFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichenFehlverhaltens.

Die wörtliche Übernahme fremder Texte ohne Zitation durch diebeiden Wissenschaftler war während der Begutachtung ihresFörderantrags aufgefallen, woraufhin die DFG eine Untersuchungihres zuständigen Ausschusses einleitete. In dieser erklärten diebeiden Betroffenen, der Antrag sei arbeitsteilig und auch unterBeteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstellt worden.Diese Einlassung kann nach Ansicht der DFG den Vorwurf eineswissenschaftlichen Fehlverhaltens jedoch nicht entkräften. Auchwenn Antragsvorbereitungen häufig von Mitarbeiterinnen undMitarbeitern vorgenommen werden, stammt der Antrag letztlich vonden Antragstellern. Selbst für den Fall von Versäumnissen derMitarbeiter sind diese in der Außenwirkung den Antragstellernzuzurechnen.

Nach Auffassung des DFG-Hauptausschusses ist den beidenAntragstellern vielmehr ein “grob fahrlässiges Handeln”vorzuwerfen. “Beide hätten als erfahrene Wissenschaftler aufFremdzitate hinweisen müssen. Dies ist ein elementarer Grundsatz inder Wissenschaft und gilt hier umso mehr, als mit dem AntragFördermittel eingeworben werden sollten”, stellteDFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek nach der Entscheidung desHauptausschusses fest. “Die DFG bringt ihren Antragstellerinnen undAntragstellern einen hohen Vertrauensvorschuss entgegen underwartet dafür ein entsprechend redliches Verhalten.” Die beidenAntragsteller hätten als Vorgesetzte ihre Mitarbeiterinnen undMitarbeiter besser mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicherPraxis vertraut machen müssen. Gegenüber der DFG und den Geldgebernhätten sie die Pflicht gehabt, den Antrag selbst kritischdurchzusehen.’


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